Das Vorrücken in Bayern im Gymnasium, Realschule & Mittelschule

Die Frage, ob jemand vorrücken darf oder nicht, bestimmt sich nach den jeweiligen Schulordnungen (GSO Bayern für das Gymnasium, RSO für die Realschule, MSO für die Mittelschule). Hierbei wird in den Schulformen Mittelschule, Realschule und Gymnasium sehr ähnlich nach den folgenden Fallgruppen entschieden:

  • Kein Vorrücken beim Vorliegen bestimmter Schulnoten
  • Partiell Vorrücken auch durch Notenausgleich (bspw. § 32 GSO für die Jahrgangsstufen 10 und 11 im Gymnasium)
  • Partiell Vorrücken durch Nachprüfung (Realschule gem. § 27 RSO und Gymnasium gem. § 33 GSO)
  • Vorrücken auf Probe (Mittelschule gem. § 16 MSO, Realschule gem. § 26 RSO, Gymnasium gem. § 31 GSO)

Bitte beachten Sie, dass ich im Einzelnen nur überschlägig die Systematik darstellen kann, je nach Schulform aber konkret geschaut werden muss. Bei konkreten Rückfragen müssten Sie sich direkt an mich wenden.

Wie kann man sich gegen Nichtvorrücken in Bayern wehren?

Allgemein gilt: Man muss sofort handeln, denn nach Beginn der Sommerferien gelten Lehrer für bis zu 6 Wochen nicht als erreichbar.

Wenn Sie also von einer möglichen Nichtversetzung erfahren, muss sofort gehandelt werden.

Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich das natürlich gerne für Sie übernehmen. Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Klassenarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Anwalt für Schulrecht - Bayern

Hinweis zur besseren Übersicht:

Sie befinden sich auf den Serviceseiten zur Rechtslage in Bayern

Entsprechende Informationen zur Rechtslage in anderen Bundesländern finden Sie unter den folgenden Links.

Sitzenbleiben, Nichtversetzung Baden-Württemberg

Sitzenbleiben & nachträgliche Versetzung Hessen

Nichtversetzung Niedersachsen

Nichtversetzung NRW

und Nichtversetzung Rheinland-Pfalz

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Zeugnisnoten und (partiell) Notenausgleich

Schüler dürfen in die nächsthöhere Klasse vorrücken,

  • wenn die Schüler bestimmte Leistungsanforderungen bei den Schulnoten erfüllen bzw.
  • (partiell) wenn sie einen „Ausgleich“ für bestimmte Noten vorweisen können.

Wer diese Ziele erreicht, der darf vorrücken.

Unter welchen Voraussetzungen darf man in Bayern vorrücken?

Ausgangsbasis der Frage, ob man vorrücken darf, sind also die einzelnen Schulnoten: Insbesondere die Frage, ob und wie viele „Fünfen“ man im Zeugnis hat, ist Ausgangsbasis dessen, ob man vorrücken darf oder nicht.

Wer diese Ziele nicht erreicht, der kann versuchen, die einzelnen Schulnoten anzugreifen und damit eine abweichende Zeugnisnote erhalten.

Da mit Beginn der Sommerferien die Fachlehrer meist als 6 Wochen lang nicht erreichbar gelten, ist es sinnvoll, dass man sich möglichst frühzeitig darum kümmert.

Im Falle, dass eine Nichtversetzung im Raum steht, sollte man deshalb immer vor den Sommerferien noch loslegen. Dies erhöht deutlich die Chancen, eine Nichtversetzung aufzuheben.

Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich das natürlich gerne für Sie übernehmen. Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei einigen Klassenarbeiten ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

Kann man schlechte Noten ausgleichen?

Nur soweit dies geregelt ist (wie bspw. für die Jahrgangsstufen 10 und 11 im Gymnasium).

Auch hier stellt sich oftmals das Problem, dass die Ausgleichsnoten nicht so gut sind, wie diese sein sollten. Dann muss man in Frage stellen, ob man statt einer „3“ nicht doch eine „2“ als Ausgleichsnote erhalten kann.

Im Ergebnis stellt sich hier dasselbe Problem, da auch dies vor den Sommerferien angegangen werden muss, bevor es schwierig wird, jemanden zu erreichen. Auch hier kann ich Sie natürlich gerne unterstützen.

Kann ich sitzen bleiben, wenn ich keinen „blauen Brief“ erhalten habe?

Eine der größten Legenden des Internets ist die der blauen Briefe, also der frühzeitigen Warnung hinsichtlich einer möglichen Nichtversetzung. In Foren heißt es häufig, wer keinen blauen Brief erhalten hat, der kann nicht sitzen bleiben.

Dies trifft nur ganz selten und dann auch nur partiell zu: In NRW zählt dann beispielsweise eine „5“ nicht, die anderen aber schon…

In Bayern gibt es keine entsprechende Regelung, d.h. wer keine Warnung hinsichtlich einer Nichtversetzung erhält, bleibt trotzdem sitzen. Es ist im Ergebnis nur ein Dienstverstoß des Lehrers, der keinen Einfluss auf die Nichtversetzung hat.

Ganz so ist es allerdings nicht, denn argumentativ kann man dies in einem Rechtsstreit hinsichtlich einer Nichtversetzung schon verwenden. Sollten Sie also keinen blauen Berief erhalten haben und ist das nicht das einzige Argument, dass Sie haben, dann kann ich auf dieser Basis durchaus versuchen, die Nichtversetzung anzugreifen.

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Vorrücken durch eine Nachprüfung

Soweit dies geregelt ist (Bspw. für Realschulen und Gymnasien), kann man auch mit Hilfe einer Nachprüfung vorrücken.

Geht diese Nachprüfung nicht so aus, wie man sich dies vorgestellt hat, dann kann man natürlich auch die Ergebnisse der Nachprüfung rechtlich angreifen.

Als erfahrener Anwalt im Schulrecht kann ich das natürlich gerne für Sie übernehmen. Als besonderen Service biete ich die Vermittlung einer Klausurenkontrolle durch fachkundige Lehrkräfte an, wenn man den Eindruck hat, bei der Nachprüfung ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen…

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Vorrücken auf Probe in Bayern – Probeversetzung

Wann gibt es eine Versetzung auf Probe in Bayern?

Wenn nach dem Gesamtbild aller Leistungen erwartet werden kann, dass der Schüler im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen kann.

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Schule, d.h. es kann hierbei hinsichtlich der Prognose unterschiedliche Auffassungen geben, wobei ich Sie gerne unterstützen kann.

Wie lange dauert die Probezeit in Bayern?

Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember; sie kann von der Lehrerkonferenz in besonderen Fällen um höchstens zwei Monate verlängert werden.

Was passiert am Ende der Probezeit in Bayern?

Die Lehrerkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen die Probezeit bestanden hat oder zurückverwiesen wird.

Dies ist erkennbar eine wachsweiche Formulierung und führt immer wieder zu Streit, ob die Probezeit bestanden ist oder nicht.

Zumindest wenn man zum Zeitpunkt des Endes der Probezeit die Voraussetzungen des Vorrückens erfüllt, sollte die Schule allerdings einem endgültigen Vorrücken entsprechen.

Ich kann Sie aber natürlich auch hier gerne unterstützen, die Schule zu überzeugen.

Anwalt für Schulrecht - Frag den Anwalt

Ich habe noch Fragen zum Vorrücken in Bayern

Sind Sie unsicher und haben noch Fragen, rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung an. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht kann ich gut einschätzen, wo mögliche Chancen eines Vorrückens liegen und Ihnen auch eine fachmännische Überprüfung Ihrer Klausuren vermitteln. Darüber hinaus kann ich Ihren Fall natürlich auch in ganz Bayern gerne übernehmen.

 

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